Mag. Gracia Geisler

 Praxis für Psychotherapie und Coaching

Kosten und Rahmenbedingungen

In einem unverbindlichen Erstgespräch können wir einander kennenlernen und Ihre Anliegen sowie die Rahmenbedingungen der Personzentrierten Psychotherapie besprechen. Danach überlegen Sie in Ruhe, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten.

Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet 120,- Euro*. 


Psychotherapeutische (Folge-)Termine

Einzeltherapie: Dauer 50 Minuten, Kosten 120,- Euro*
Paar-, Familien-, Mehrpersonensetting: Dauer 75 Minuten, Kosten 180,- Euro*

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie: Dauer 45 Minuten, Kosten 120,- Euro*

*Das Erstgespräch ist in bar zu bezahlen. Bei Folgeterminen erfolgt die Bezahlung Bar oder per Bankomat.  Psychotherapeutische Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerbefreit.


Teilrefundierung durch die Krankenkasse

Menschen, die psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen möchten, haben die Möglichkeit einen Kostenzuschuss bei der Krankenkasse zu beantragen. Dazu ist eine Diagnose nach dem ICD-10 notwendig, die Sie bereits durch eine psychologische oder psychiatrische Testung mitbringen oder von mir im Laufe der ersten Einheiten gestellt wird.
Nach dem Erstgespräch holen Sie sich eine ärztliche Bestätigung bei Ihrem Allgemeinmediziner*in/Hausärtz*in. Vor der 11. Sitzung ist dann ein Antragsformular, dass wir gemeinsam ausfüllen, von Ihnen bei der Krankenkasse einzureichen, dem Sie die ärztliche Bestätigung beilegen. Die Überweisung des Kostenzuschusses an Sie erfolgt (wie bei einer/m Wahlarzt*in) nach monatlicher Einreichung der Honorarnote. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 

Zuschuss  pro einzelner Psychotherapie-Einheit:
ÖGK (vormals GKK) 33,70 €                                    

BVAEB (nur für vormals BVA- und VAEB-Versicherte) 46,60 €

SVS (nur für vormals SVA-und SVB Versicherte)  45,00€
KFA  36,00€


Dauer und Frequenz der Psychotherapie

Im Normalfall finden unsere Gespräche 1 x wöchentlich oder alle 2 Wochen statt. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen können wir aber auch kürzere Intervalle vereinbaren. Die Dauer der gesamten psychotherapeutischen Behandlung richtet sich in erster Linie nach Ihnen, kann anfangs nur grob abgeschätzt werden und sich während des Prozesses verändern. Bitte geben Sie sich die nötige Zeit für Veränderung!


Freiwilligkeit und Mitarbeit

Psychotherapie kann nur wirken, wenn sie auf freiwilliger Basis und unter selbständiger Mitarbeit der Klientin oder des Klienten erfolgt.


Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach Psychotherapiegesetz § 15.


Absageregelung

Termine werden verbindlich für Sie vereinbart - die Zeit steht somit nicht mehr für andere Personen zur Verfügung. Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, bitte ich Sie diesen mindestens 48 Stunden vorher abzusagen. Bei späterer Absage bitte ich um Verständnis, dass die entfallene Stunde in Rechnung gestellt wird, da aufgrund der Kurzfristigkeit kein Ersatz mehr gefunden werden kann.





E-Mail
Anruf